Normen & Regeln
für Bürobeleuchtung
Gesunde Beleuchtung im Büro ist kein Design-Thema, sondern eine Frage von Leistungsfähigkeit, Arbeitsschutz und Wirtschaftlichkeit. Dieser Guide fasst die wichtigsten Normen, Regeln und Empfehlungen zusammen – mit klarem Fokus auf visuelle Ergonomie und gesundheitsfördernde Beleuchtung.
DIN EN 12464-1 – Beleuchtung von Arbeitsstätten in Innenräumen
Die DIN EN 12464-1 ist die zentrale europäische Beleuchtungsnorm für Büros. Sie definiert die Mindestanforderungen an die Beleuchtung von Bildschirmarbeitsplätzen und dient als verbindliche Planungsgrundlage.
Zentrale Anforderungen für Büroarbeitsplätze
- Beleuchtungsstärke: ≥ 500 Lux auf der Arbeitsfläche
- Blendbegrenzung: UGR ≤ 19
- Gleichmäßigkeit: Emin / Em ≥ 0,6
- Farbwiedergabe: Ra ≥ 80 (empfohlen: Ra ≥ 90)
- Beleuchtungsrichtung: Vermeidung harter Schlagschatten
Einordnung aus Sicht der Gesundheitsförderung
Die Norm definiert Mindestwerte – sie garantiert noch keine gesundheitsfördernde Beleuchtung. Aspekte wie tageslichtnahes Spektrum, visuelle Entlastung, Flimmerfreiheit und biologische Lichtwirkung werden nicht ausreichend berücksichtigt.
Fazit: Die DIN EN 12464-1 ist die notwendige Basis – für nachhaltige Leistungsfähigkeit im Büro jedoch nicht ausreichend.
ASR A3.4 – Beleuchtung (Arbeitsstättenregel)
Die ASR A3.4 konkretisiert die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und ist in Deutschland rechtlich relevant für Arbeitgeber.
Relevante Inhalte für Büros
- Verpflichtung zur ausreichenden und geeigneten Beleuchtung
- Berücksichtigung von Tageslicht und Sichtverbindung nach außen
- Anpassung an Sehaufgaben und individuelle Belastungen
- Vermeidung von Blendung und visueller Ermüdung
Bedeutung für Unternehmen
Arbeitgeber tragen die Verantwortung, die Beleuchtung so zu gestalten, dass keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen entstehen. Eine reine Normerfüllung ohne ergonomisches Gesamtkonzept kann im Ernstfall nicht ausreichen.
Visuelle Ergonomie – der entscheidende Erweiterungsfaktor
Visuelle Ergonomie geht über Normen hinaus. Sie betrachtet das Zusammenspiel von Licht, Sehen, Bildschirmarbeit und neurologischer Belastung.
Zentrale Faktoren gesundheitsfördernder Bürobeleuchtung
- Tageslichtnahes, vollspektrales Licht
- Hohe Farbwiedergabe (Ra ≥ 90)
- Flimmerfreie Lichttechnik
- Gleichmäßige, unterstützte Ausleuchtung
- Reduzierte Kontrast- und Adaptationswechsel
Studien zeigen, dass visuell optimierte Beleuchtung Ermüdung reduziert, Konzentration stabilisiert und langfristig Fehlzeiten senken kann.
Was Normen nicht regeln – aber entscheidend ist
| Aspekt | In Normen geregelt | Für Gesundheit relevant |
|---|---|---|
| Lux-Wert | Ja | Begrenzt |
| Blendung (UGR) | Ja | Hoch |
| Lichtspektrum | Nein | Sehr hoch |
| Flimmerfreiheit | Nein | Sehr hoch |
| Biologische Wirkung | Nein | Sehr hoch |
Praxisempfehlung für Unternehmen
Für zukunftsfähige Bürobeleuchtung empfehlen wir:
- Normkonforme Grundbeleuchtung nach DIN EN 12464-1
- Ergänzung durch visuell ergonomische Lichtkonzepte
- Einsatz vollspektraler, flimmerfreier Leuchten
- Individuelle Betrachtung der Bildschirmarbeitsplätze
Unternehmen, die Beleuchtung als Gesundheits- und Produktivitätsfaktor verstehen, investieren nicht nur in Normerfüllung, sondern in messbare Leistungsfähigkeit!
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Normen sichern Mindeststandards. Gesundheitsfördernde Beleuchtung sichert die Leistungsfähigkeit! |
Nächster Schritt
Sie möchten wissen, ob Ihre Bürobeleuchtung nur normgerecht oder tatsächlich gesundheitsfördernd ist?
Empfehlung: Individuelle Lichtanalyse mit Fokus auf visuelle Ergonomie.
→ Kontaktieren Sie uns für eine Beratung . Tel.: 05802 970 620
FAQ - Bürobeleuchtung, Normen & Gesundheit
Ist unsere Bürobeleuchtung rechtssicher, wenn sie DIN-konform ist?
Formal ja – praktisch nicht zwingend ausreichend. Die DIN EN 12464-1 definiert Mindestwerte. Sie schützt vor Normverstößen, aber nicht automatisch auch vor Produktivitätsverlusten oder gesundheitlichen Belastungen bei intensiver Bildschirmarbeit. Normerfüllung ist Basis-Compliance, kein Qualitätsnachweis.
Tragen wir als Arbeitgeber Verantwortung für die Lichtqualität?
Ja. Über die ASR A3.4 ist Beleuchtung Teil des Arbeitsschutzes. Unternehmen sind verpflichtet, visuelle Belastungen zu minimieren, nicht nur Grenzwerte einzuhalten. Beleuchtung ist Führungs- und Fürsorgethema, kein reines Technikthema.
Warum reicht „500 Lux im Büro“ als Entscheidungsgrundlage nicht aus?
Weil die Lux-Angabe nur die Helligkeit darstellt. Der Lux-Wert sagt nichts über Blendung, Flimmern, Lichtspektrum oder visuelle Ermüdung aus. Diese Faktoren beeinflussen Konzentration, Fehlerquote und Ermüdung deutlich stärker als der reine Lux-Wert. Ausreichende Helligkeit bedeutet nicht gleich Leistungsfähigkeit.
Wirkung statt Mindesthelligkeit. Gesundheitsfördernde Bürobeleuchtung berücksichtigt ein tageslichtnahes Spektrum, hohe Farbwiedergabe, Flimmerfreiheit sowie gleichmäßige und blendfreie Ausleuchtung. Diese Faktoren sind entscheidend für visuelle Ergonomie – aber nicht vollständig normiert. Gesundheitsförderndes Licht ist ein strategischer Qualitätsfaktor.
Wann besteht Handlungsbedarf aus Management-Sicht?
Sobald Leistung, Wohlbefinden oder Fehlzeiten betroffen sind besteht Handlungsbedarf. Typische Trigger dafür sind: Zunehmende Bildschirmarbeitszeit Müdigkeit, Augenbeschwerden, Kopfschmerzen. Änderungen an der Beleuchtung oder Umrüstung auf LED ohne Lichtkonzept sind dafür nur wenig sinnvoll.
Management-Takeaway: Licht ist ein messbarer Hebel für Produktivität und Prävention.
