Hinweise zur Batterieentsorgung
Hinweise zum Umgang mit Batterien / BatterieG
BatterieG:
Beim Verkauf von Geräten die Batterien oder Akkus enthalten, sind wir verpflichtet, Sie gemäß des Batteriegesetzes auf folgendes hinzuweisen:
Batterien dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endverbraucher gesetzlich verpflichtet.
Sie können Batterien und Akkus hier unentgeltlich zurückgeben:
a. bei einer öffentlichen Sammelstelle.
b. dort, wo Batterien oder Akkus verkauft werden
Sie können die Batterien auch unentgeltlich auf dem Postweg an unser Versandlager zurücksenden. Eine für Sie unentgeltliche und nach dem Batteriegesetz ordnungsgemäße Entsorgung wird von uns dann übernommen. Für die Kosten der Rücksendung kommen wir allerdings nicht auf. Bitte sorgen Sie dafür, dass die Batterien bei der Abgabe vollständig entladen sind und gegen Kurzschluss gesichert werden (z.B. durch Abkleben der Pole mit Klebestreifen).
Die o.g. Verpflichtungen treffen Sie und uns auch dann, wenn Akkus oder Batterien nicht einzeln verkauft werden, sondern diese beim Kauf in dem Produkt bereits enthalten sind.
Batterien oder Akkus, die Schadstoffe enthalten, sind mit diesem oder einem ähnlichen Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet.
In der Nähe zum Mülltonnensymbol befindet sich die chemische Bezeichnung des Schadstoffes. Diese Zeichen finden Sie auf schadstoffhaltigen Batterien und Akkus:
Pb = Batterie/Akku enthält mehr als 0,004 Prozent Blei
Cd = Batterie/Akku enthält mehr als 0,002 Prozent Cadmium
Hg = Batterie/Akku enthält mehr als 0,005 Prozent Quecksilber
Unser Vorlieferant ist seiner Meldepflicht beim Umweltbundesamt nachgekommen.